Umweltgutachten

Die Prüfhandlungen der Umweltgutachter sind im EEG beschrieben und wurden durch die Leitlinien der UGA konkretisiert.

Als zugelassene Umweltgutachter führen wir folgende Tätigkeiten durch:

  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Vergütungsansprüche nach dem EEG

  • zum Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen und Nebenprodukten

  • zum Einsatz von Biomasse

  • zum Einsatz von Gülle

  • Zum Nachweis zu den Einsatzstoffvergütungsklassen

  • Nachweisführung im Bilanzkreis Biomethan (z.B. Dena Biogasregister)

  • Stromsteuer nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

  • zur Nutzung der Wärme / KWK-Beurteilung

  • zur Nutzung der Flexibilitätsprämie



Die Prüfungen erfolgen in der Regel im Rahmen einer jährlichen Begehung der Anlage. In diesem Zusammenhang werden auch die technischen Anforderungen der Anlage geprüft. Das Umweltgutachten muss jährlich erstellt und das Testat jeweils bis zum 28. Februar beim Netzbetreiber eingereicht werden.

Des Weiteren werden die aktuellen Hinweise der DAU, der Clearingstelle EEG und der Fachgremien in die Prüfmethodik der Umweltgutachter eingearbeitet.

Basis der Prüfung sind das elektronische Betriebstagebuch der TOS Prüf GmbH und eine eigens entwickelte Prüfungsmethodologie.